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VG München, 10.07.2008 - M 16 S 08.2673 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an das EU-Ausland; Zwangsgeldandrohung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VG München, 21.05.2008 - M 16 S 08.2195
Androhung unmittelbaren Zwangs bei Untersagung eines Sportwettbüro
Auszug aus VG München, 10.07.2008 - M 16 S 08.2673
Hinsichtlich des Tatbestandes wird zunächst auf den Beschluss der erkennenden Kammer vom 21. Mai 2008 (Az.: M 16 S 08.2195) Bezug genommen, durch den die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Androhung unmittelbaren Zwangs zur Untersagung der Sportwettenvermittlung vom 23. August 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 19. Februar 2008 angeordnet wurde.und begründete dies im Wesentlichen damit, dass die Antragsgegnerin die Entsiegelung der Betriebsstätte ...straße 66 gestattet habe, nachdem die erkennende Kammer mit Beschluss vom 21. Mai 2008 (Az.: M 16 S 08.2195) die aufschiebende Wirkung insofern wieder angeordnet und Folgenbeseitigung ausgesprochen hatte.
Das Gericht hat jedoch weiterhin keine Veranlassung, den den Parteien im eingestellten Verfahren M 16 E 08.1791 erteilte rechtlichen Hinweis seiner Rechtsauffassung, die auch im Beschluss Az. M 16 S 08.2195 Erwähnung findet, aufzugeben.
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VG München, 10.07.2008 - M 16 S 08.2673
Bereits das Bundesverfassungsgericht (BVerfG v. 28.03.2006, Az.: 1 BvR 1054/01) hat darauf hingewiesen, dass unterschiedliche Glücksspielformen ein unterschiedliches Suchtpotenzial haben. - VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1102
Die Vermittlung von Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten …
Auszug aus VG München, 10.07.2008 - M 16 S 08.2673
Hingegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinen Beschwerdeentscheidungen (exemplarisch v. 2.6.2008, Az.: 10 CS 08.1008 u. 10 CS 08.1102) die Entscheidungen der erkennenden Kammer auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen dahingehend abgeändert, als die Anträge insgesamt abgelehnt wurden.
- VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1008
Verbot der Vermittlung von Sportwetten; vorläufiger Rechtsschutz; Vereinbarkeit …
Auszug aus VG München, 10.07.2008 - M 16 S 08.2673
Hingegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinen Beschwerdeentscheidungen (exemplarisch v. 2.6.2008, Az.: 10 CS 08.1008 u. 10 CS 08.1102) die Entscheidungen der erkennenden Kammer auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen dahingehend abgeändert, als die Anträge insgesamt abgelehnt wurden. - VG München, 07.04.2008 - M 16 S 08.851
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung privater Sportwettenvermittlung …
Auszug aus VG München, 10.07.2008 - M 16 S 08.2673
Die erkennende Kammer hat in den bisherigen Entscheidungen des Eilrechtsschutzes nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages (erstmals v. 7.4.2008, Az.: M 16 S 08.851 und M 16 S 08.1128) die Erfolgsaussichten der Klage als offen betrachtet und es der Hauptsacheentscheidung vorbehalten, inwieweit die normativen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages und die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung hierzu den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs an eine die Grundfreiheiten einschränkende "Glücksspielpolitik" genügen, inwieweit die Maßnahmen einschließlich des tatsächlichen Vollzugs tatsächlich konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht ausgerichtet sind, und inwieweit die vom Europäischen Gerichtshof formulierten Anforderungen an eine Grundfreiheiten zulässigerweise einschränkende "Glücksspielpolitik" lediglich sektoral für Lotterien und Sportwetten oder umfassend für den gesamten Bereich der Glücksspiele gesehen werden müssen. - VG München, 19.05.2008 - M 16 S 08.1895
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an Veranstalter mit Konzession aus …
Auszug aus VG München, 10.07.2008 - M 16 S 08.2673
Das Gericht hatte bislang die aufschiebende Wirkung der erhobenen Klagen unter Auflagen (zunächst: Beantragung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis bzw. zuletzt Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zum Schutz von Jugendlichen und zur Suchtprävention, exemplarisch vom 19.5.08, Az.: M 16 S 08.1895) wiederhergestellt.